Verfassungsorgane

Die vier Verfassungsorgane sind

  1. Kaiser
  2. Reichskanzler (wird vom Kaiser ernannt)
  3. Bundesrat (wird vom Kanzler & Kaiser einberufen )
  4. Reichstag (wird vom Volk gewählt)


Der Kaiser fungierte als Staatsoberhaupt und besetzte somit die stärkste Position im Kaiserreich.

Der Reichskanzler ist dem Kaiser direkt unterstellt und kann nur von diesem ernannt oder entlassen werden. 


Der Bundesrat wird vom deutschen Kaiserreich einberufen und setzte sich aus den Vertretern der Bundesstaaten zusammen.

Der Reichstag wird von der Bevölkerung gewählt. Der Reichstag wird auf fünf Jahre gewählt. 


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